Wir führen für Sie gerne die Ausbildung von Brandschutzhelfern gemäß DGUV-Vorschrift 205-023 für Ihre Mitarbeiter in Theorie und mit praktischer Löschübung durch.
Hierbei verfügen wir über mehrere sogenannte gasbetriebene „Fire-Trainer“ zum Vorgehen mit Handfeuerlöschern an der Flamme.
Ebenso kommt auf Kundenwunsch unser Modul „Ausbildungsanhänger“ zum Einsatz, mit dem unter anderem auch das Üben an verschiedenen Formen von Wandhydrantenkästen mit „Wasser am Schlauch“ möglich ist. Hierzu benötigen wir vor Ort lediglich einen gewöhnlichen Betriebswasseranschluss.
Zudem verfügen wir über eine Brandpuppe, um das richtige Vorgehen bei einer brennenden Person zu zeigen. Auf Wunsch können wir das Vorgehen in einem durch Disconebel vernebelten Raum darstellen, was eine Sichtbehinderung durch Brandrauch im Brandfall simuliert, jedoch auf sichere Weise. Eine mögliche Demonstration eines Spraydosenzerknalls und einer „Fettexplosion“ runden hierbei die möglichen praktischen Inhalte ab.
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Ausbildungen ausschließlich durch hochausgebildete, in der Regel hauptberufliche, Feuerwehrkräfte durchführen.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer beinhaltet immer einen Teil Evakuierung und kann zudem auch mit der Ausbildung zum Evakuierungshelfer kombiniert werden.
Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich.
Beachten Sie bitte, dass die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Brandschutzhelfern unter anderem auch gemäß §10 Arbeitsschutzgesetz oder gemäß Abschnitt 22 der DGUV-Vorschrift 1 gefordert ist.
Unsere Ausbildung entspricht vollumfänglich den Anforderungen.
Wir führen für Sie gerne die Ausbildung von Evakuierungshelfern für Ihre Mitarbeiter in Theorie und mit praktischer Räumungssimulation durch.
Hierbei verfügen wir über das Equipment für die Schaffung einer optimalen Evakuierungsorganisation und lassen dieses auch in die Schulung mit einfließen.
Die Ausbildung zum Evakuierungshelfer kann auch mit der Ausbildung zum Brandschutzhelfer kombiniert werden.
Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich. Beachten Sie bitte, dass die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Evakuierungshelfern unter anderem auch gemäß §10 Arbeitsschutzgesetz gefordert ist.
Unsere Ausbildung entspricht vollumfänglich den Anforderungen.